Stand: Januar 2015 Allgemeine Vermietungsbedingungen I . Vertragsverhältnis Vertragspartner werden die jeweiligen Unterzeichner des Mietvertrages. Mehrere Mieter haften für den Mietzins als Gesamtschuldner, Nebenabreden und Änderungen des Mietver-trages bedürfen für Ihre Gültigkeit der Schriftform. Ausgenommen hiervon ist die telefonische Verlängerung der Mietdauer durch den Mieter. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf jedoch der Zustimmung durch die Vermieterin. II . Mietpreis, Mietdauer, Zahlung 1. Mietpreis : 2 . Mietdauer : 3. Zahlung : 4. Verzug : III . Pflichten des Mieters 2. Art der Nutzung : 3. Nutzungsberechtigte : 4. Verhalten beim Eintritt von Schäden : 5. Eine Beschädigung oder anderweitig eintretende Unmöglichkeit der Nutzung des Mietgegenstandes befreit den Mieter nur dann von seiner Mietzahlungsverpflichtung, wenn die Unmöglichkeit auf ein schuldhaftes Verhalten des Vermieters zurückgeführt werden kann. IV . Haftung des Mieters : 1. Haftung des Mieters ohne zusätzliche Haftungsbefreiung: Der Mieter haftet auch für : 2. Haftung des Mieters mit zusätzliche Haftungsbefreiung : Bei Anmietung kann für die Mietsache eine haftungsbefreiende Versicherung abgeschlossen werden. Eine solche Versicherung ist bei der Anmietung von Geräten, die mit einem Betriebsstundenzähler ausgestattet sind (Hubarbeitsbühne, Minibagger, Rad-lader und ähnlichem) obligatorisch.
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3. Ausschluß der Haftungsbefreiung : a. Der Mieter haftet auch bei Abschluss einer haftungsbefreienden Versicherung- in vollem Umfang für alle Schäden, wenn er eine der in Abschnitt III. Dieses Vertrages enthaltenen Vertragspflichten schuldhaft verletzt. V. Pflichten und Haftung der Vermieterin : 1. Die Vermieterin überlässt dem Mieterein technisch einwandfreien und verkehrssicheren Mietgegenstand. Sie trägt alle Kosten für erforderliche Reparaturen, die durch normalen Verschleiß erforderlich werden. 2. Die Vermieterin ist verpflichtet, dem Mieter die Mietsache rechtzeitig und mit allem erforderlichen Zubehör zur Verfügung zu stellen. Nicht rechtzeitges Zurverfügung-stellen der Mietsache löst jedoch keinen Schadensersatzanspruch gegen die Vermieterin aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind. Insbesondere ist die Geltendmachung von Folgeschäden, die aus der verspäteten Übergabe resultieren, ausgeschlossen. 3. Bei gänzlicher oder teilweiser Nichterfüllung haftet die Vermieterin auch bei einfachem Verschulden, jedoch nur bis zum Zweifachen des zu erwartenden Mietpreises. VI : Rückgabe der Mietsache : 1. Die Mietsache ist zu dem im Mietvertrag vorgesehenen Datum bzw. bei einer telefonischen Verlängerung der Mietdauer zu dem festgelegten Termin an die Vermieterin zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter für die Zeit des weiteren Besitzes der Mietsache den entsprechenden Mietzins zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 2. Die Vermieterin kann den Mietvertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, wenn aus be-rechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei Bekanntwerden von falschen angaben zur Person, zweifelhafter Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Daneben bleiben weitere Schadensersatzansprüche der Vermieterin unberührt. 3. Die Mietsache ist in gereinigtem Zustand und ggf. vollgetankt mit sämtlichem Zubehör zurückzugeben. Ist eine ordnungsgemäße Reinigung der Mietsache nicht durchgeführt worden, wird diese durch die Vermieterin vorgenommen. Die Kosten einer Reinigung durch die Vermieterin sind durch den Mieter zu tragen und richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Vermieterin. VII. Sonstige Bestimmungen : Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. VIII . Gerichtsstand : Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Wetzlar, bei sachlicher Zuständigkeit eines Landgerichts das Landgericht Limburg vereinbart, soweit Versicherung Für Schäden durch Nachlässigkeit ode bei Nichtbeachten der Bedienungsvorschriften haftet der Mieter. Anlieferung/Abholung Auf Wunsch werden die Geräte angeliefert. Gebühren für die Anlieferung. (Wir berechnen die einfache Fahrt) Rückgabe Beschädigungen sind unverzüglich zu melden. Reinigung Bei Nichtreinigung wird je Arbeitsstunde 65,00€ berechnet. |
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